Wird die Ware unter zollamtlicher Überwachung zerstört oder beschädigt , Der Eigentümer der Ware ist verpflichtet, :
Benachrichtigen Sie unverzüglich die nächstgelegene Steuerbehörde und legen Sie ihr den unfehlbaren Beweis für die Zerstörung oder Beschädigung der Waren , vor, der von der zuständigen staatlichen Behörde beglaubigt wurde
Stellen Sie sofort sicher, dass zerstörtes oder beschädigtes Eigentum aus dem Zollgebiet Georgiens entfernt wird