Zu den Straßenverkehrstätigkeiten gehören sowohl gewerbliche als auch nichtgewerbliche Tätigkeiten.
Antwort 1 ist falsch, da es nur Straßenverkehrsunternehmen gibt
Der Straßentransport ist ein Straßentransportgeschäft; Der Straßentransport ist ein gesetzlich vorgeschriebener Geschäftszweig.
Zu den Straßentransportaktivitäten gehören nichtgewerbliche Transportaktivitäten und Straßentransportgeschäftsaktivitäten; Das Straßentransportgeschäft ist ein gesetzlich vorgeschriebener Geschäftsbereich.