Änderungen an der registrierten Zollanmeldung möglich :
Nur vor der Überlassung der Waren , auf Initiative des Finanzamtes , bei der Prüfung der Zollanmeldung , wenn festgestellt wird, dass in dieser Anmeldung falsche Angaben enthalten sind
Nur vor der Überlassung der Waren , auf Veranlassung des Anmelders , wenn die Steuerbehörde dem Anmelder die Absicht zur Prüfung dieser Zollanmeldung nicht mitgeteilt oder den Fehler der angemeldeten Daten nicht festgestellt hat .