Am Führerschein können keine Eintragungen, Änderungen, Korrekturen oder Ergänzungen vorgenommen werden .
Im Führerschein hat der Besitzer nur das Recht, Datenkorrekturen vorzunehmen, bei denen offensichtlich ist, dass sie irrtümlicherweise ausgefüllt wurden .
Im Führerschein hat der Halter nur das Recht, die notwendigen Änderungen und Korrekturen vorzunehmen, wenn er der zuständigen Gemeinde die Ansiedlung mit erweitertem Umfang deren Umsetzung am nächsten Werktag mitteilt .