An einer Kreuzung, an der die Verkehrszeichen nicht zwischen dem Fahren unterscheiden, muss der Fahrer nachgeben:
Von rechts kommende Kraftfahrzeuge oder Mitfahrer, Straßenbahnen in beide Richtungen und von rechts kommende Fußgänger .
Fahrzeuge oder Fahrer auf Tieren, die von links kommen oder eine organisierte Gruppe von Fußgängern oder Führern von getriebenen Tieren mit Tieren, die von links kommen .
Fahrzeuge oder Fahrer auf Tieren, die von rechts kommen oder eine organisierte Gruppe von Fußgängern oder Führern von getriebenen Tieren mit Tieren, die von rechts kommen .