Der Fahrer darf eine Kreuzung nicht befahren, wenn die Situation es ihm nicht erlaubt, auf und hinter der Kreuzung weiter zu fahren, so dass er gezwungen wäre, das Fahrzeug an der Kreuzung anzuhalten . Dies gilt nicht:
Wenn der Grund für das Anhalten des Fahrzeugs darin besteht, dass der Fahrer an dieser Kreuzung rückwärts fahren möchte .
Wenn der Grund für das Anhalten des Fahrzeugs die Erfüllung der Pflicht zum ungestörten und sicheren Überqueren der Straße am Fußgängerüberweg oder die Vorfahrtspflicht beim Linksabbiegen ist .
Wenn der Fahrer das Fahrzeug an einer Kreuzung aufgrund einer Verkehrssituation, insbesondere aufgrund von starkem Verkehr, anhalten musste .