Der Fahrer darf eine Kreuzung nicht befahren, wenn die Situation es ihm nicht erlaubt, auf und hinter der Kreuzung weiter zu fahren, so dass er gezwungen wäre, das Fahrzeug an der Kreuzung anzuhalten . Dies gilt nicht:
Wenn der Grund für das Anhalten des Fahrzeugs darin besteht, dass der Fahrer an dieser Kreuzung oder in deren unmittelbarer Nähe rückwärts fahren möchte .
Wenn der Grund für das Anhalten des Fahrzeugs die Erfüllung der Pflicht zum ungestörten und sicheren Überqueren der Straße am Fußgängerüberweg oder die Vorfahrtspflicht beim Linksabbiegen ist .
Wenn der Fahrer das Fahrzeug anhalten musste, weil er aufgrund des starken Verkehrs auch die vor ihm fahrenden Fahrzeuge angehalten hat .