Antwort 2 ist falsch, da für den Transport von lebenden Tieren auf Straßen keine speziellen Kraftfahrzeuge erforderlich sind.
Je nach Art des lebenden Tieres verlangt der Transportunternehmer, dass der Transportmieter ihn begleitet, um ihn während des Transports zu betreuen; der Transportcharterer ist für das Be- und Entladen lebender Tiere gemäß den Anweisungen des Betreibers verantwortlich ; Falls der Charterer dazu nicht in der Lage ist, muss er Fracht-, Be- und Entladegebühren an den Transporthändler bezahlen.
Der Transport von lebenden Tieren auf Straßen muss mit speziellen Kraftfahrzeugen erfolgen.
Der Transport von lebenden Tieren auf der Straße muss dem Gesetz über Hygiene, Seuchenprävention und Umweltschutz entsprechen.