Antwort 3 ist falsch, da für den Wareneingang ein Versanddokument oder ein gleichwertiges Dokument erforderlich ist.
Antworten 1 und 2 gemäß § 75 StVO.
Empfangen und Prüfen der erhaltenen Ware gemäß Lieferschein oder einem anderen gleichwertigen Dokument; Fordern Sie den Transporthändler auf, die durch die verspätete Lieferung der Ware entstandenen Kosten zu bezahlen.
Fordern oder benachrichtigen Sie den Transportcharterer, um den Transporthändler aufzufordern, den durch den Verlust oder die Beschädigung von Waren verursachten Schaden zu ersetzen, fordern Sie bei Bedarf die Inspektion der Waren an.
Warenannahme ohne Versanddokument oder anderes gleichwertiges Dokument.