Auf der Autobahn und im Straßenverkehr für Kraftfahrzeuge ist das Abschleppen von Kraftfahrzeugen nur erlaubt, wenn:
Wenn es am Bordstein (in der Parkspur) abgeschleppt wird .
Wenn beim Fahren auf ebenem Untergrund eine Geschwindigkeit von mindestens 60 km/h . erreicht werden kann
Falls erforderlich, um es von der Autobahn oder Autobahn ; zu entfernen, darf das Fahrzeug nur bis zur nächsten Ausfahrt abgeschleppt werden, wo es die Autobahn oder Autobahn verlassen muss .