Das Abschleppen eines Kraftfahrzeugs auf der Autobahn ist nur erlaubt, wenn:
Wenn es am Bordstein oder auf der Parkspur abgeschleppt wird .
Wenn beim Fahren auf ebenem Untergrund eine Geschwindigkeit von mindestens 65 km/h . erreicht werden kann
Falls erforderlich, um es von der Autobahn oder Autobahn ; zu entfernen, darf das Fahrzeug nur bis zur nächsten Ausfahrt abgeschleppt werden, wo es die Autobahn oder Autobahn verlassen muss .