Im Straßenverkehr für Kraftfahrzeuge ist das Abschleppen eines Kraftfahrzeugs nur zulässig, wenn:
Wenn die maximal zulässige Anhängemasse 3 . 500 kg . . nicht überschreitet
Wenn beim Fahren auf ebenem Untergrund eine Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h . erreicht werden kann
Falls erforderlich, um es von der Autobahn oder Autobahn ; zu entfernen, darf das Fahrzeug nur bis zur nächsten Ausfahrt abgeschleppt werden, wo es die Autobahn oder Autobahn verlassen muss .