Auf der Grundlage eines Führerscheins der Klasse „D“ können Sie einen Straßenzug fahren, sofern Sie das Kraftfahrzeug, für das der Führerschein der Klasse „D“ berechtigt ist, beifügen:
Anhängefahrzeug mit einer höchstzulässigen Masse von höchstens 750 kg .
Anhängefahrzeug mit einer höchstzulässigen Masse von höchstens 1.000 kg .
Anhängefahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 1.250 kg .