Auf der Zulassungsbescheinigung für ein Kraftfahrzeug oder ein gezogenes Fahrzeug:
Es dürfen keine Aufzeichnungen oder Änderungen durch Unbefugte vorgenommen werden.
Ein Unbefugter darf nur Änderungen an offensichtlich falsch erfassten Daten vornehmen.
Datenänderungen können von jeder Person vorgenommen werden, wenn die Daten von dieser Person innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum dieser Änderung an die zuständige lokale Behörde mit erweitertem Zuständigkeitsbereich gemeldet werden.