Bei einer Störung der Bremsanlage, die ein effizientes Anhalten des Fahrzeugs offensichtlich unmöglich macht und damit die Verkehrssicherheit gefährdet:
Das Fahrzeug darf mit einer befristeten Erlaubnis der Polizei im Straßenverkehr betrieben werden.
Das Fahrzeug kann mit angemessener Geschwindigkeit bis zur nächsten Stelle gefahren werden, an der das Problem behoben werden kann.
Das Fahrzeug darf nicht im Straßenverkehr verwendet werden, kann aber mit einer Anhängerkupplung abgeschleppt werden.