Soweit an einem Straßenfahrzeug ein schwerwiegender Defekt festgestellt wurde, ist das Fahrzeug:
Technisch verkehrsunfähig ab Eintragung des Ergebnisses der fahrzeugtechnischen Kontrolle.
Technisch straßenverkehrstauglich für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Eintragung des Ergebnisses der fahrzeugtechnischen Prüfung.
Technisch straßenverkehrsunfähig für einen für die Störungsbeseitigung erforderlichen Zeitraum ab dem Datum der Eintragung des Ergebnisses der fahrzeugtechnischen Prüfung.