Ein Straßenfahrzeug ist für den Straßenverkehr verkehrssicher, wenn:
Bei einer technischen Überprüfung des Straßenfahrzeugs und seiner Komponenten und Teile wurden Fehler festgestellt, die die Fahrsicherheit nicht unmittelbar gefährden.
Bei einer technischen Überprüfung des Straßenfahrzeugs und seiner Komponenten und Teile wurden keine Fehler festgestellt.
Bei einer technischen Überprüfung des Straßenfahrzeugs und seiner Komponenten und Teile wurden keine oder nur geringfügige Fehler festgestellt.