Es ist verboten, das Fahrzeug an anderen als als Parkplätze ausgeschilderten Orten zu stehen oder zu parken.
Es ist verboten, anzuhalten und zu parken, außer an Stellen auf dem Seitenstreifen, an denen das Parken erlaubt ist.
Es ist verboten zu parken, außer auf den gekennzeichneten Parkplätzen. Es ist auch außerhalb der gekennzeichneten Parkplätze möglich, auf dem Seitenstreifen anzuhalten.