Auf einer Straße mit drei oder mehr Fahrspuren, die auf der Fahrbahn in einer Fahrtrichtung markiert sind, der Fahrer eines Lastkraftwagens mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, eines Lastzugs mit einer Länge von mehr als 7 m, eines mechanischen Spezialfahrzeugs und ein Motorrad mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h darf zum Fahren verwendet werden:
Beliebige Fahrspuren, außer der ausgeführten Aktion .
Ausschließlich 2 Fahrspuren für den Verkehr, die näher am rechten Fahrbahnrand liegen ; in den übrigen Fahrspuren dürfen nur befahren werden, wenn eine Umleitung, Kehrtwende oder Abbiegen . erforderlich ist