Autobahnen, Straßen und Ortsstraßen sind befahrbar, wenn sie einen sicheren Verkehr von Straßen- und anderen Fahrzeugen ermöglichen, angepasst an:
Bauliche und technische Bedingungen solcher Straßen, Wetterbedingungen und deren Folgen.
Bauliche und technische Bedingungen solcher Straßen. Wetterbedingungen und deren Folgen müssen nicht berücksichtigt werden.
Fahrverhalten eines Fahrzeugs und einer Ladung auf der Straße ohne Berücksichtigung der technischen Bedingungen dieser Straßen und Wetterbedingungen und deren Folgen.