Autobahnen, Straßen und Ortsstraßen sind befahrbar, wenn sie die sichere Fortbewegung von Straßen- und anderen Fahrzeugen ermöglichen, angepasst an:
Baulicher und straßentechnischer Zustand dieser Straßen und Witterungsverhältnisse und deren Folgen .
Baulicher und straßentechnischer Zustand dieser Straßen . Witterungsverhältnisse und deren Folgen werden nicht berücksichtigt .
Die Eigenschaften des Fahrzeugs und der Ladung, ohne Berücksichtigung des Straßen- und technischen Zustands dieser Straßen, Wetterbedingungen und deren Folgen .