Wenn im Bremssystem Störungen festgestellt werden, die ein wirksames Anhalten des Fahrzeugs eindeutig nicht zulassen und dadurch die Verkehrssicherheit gefährden:
Das Fahrzeug darf auf der Grundlage einer einmaligen polizeilichen Genehmigung auf Landstraßen betrieben werden .
Mit einem Fahrzeug ist es möglich, bei entsprechender Geschwindigkeit nur bis zur nächsten Stelle zu fahren, an der die Störung behoben werden kann .
Das Fahrzeug ist nicht für den Straßenverkehr geeignet, kann jedoch mit einer starren Anhängevorrichtung abgeschleppt werden .