Wenn an einem Straßenfahrzeug eine schwerwiegende Störung festgestellt wird, ist das Fahrzeug:
Technisch ungeeignet für den Betrieb auf Landstraßen ab dem Zeitpunkt der Erfassung des Ergebnisses der technischen Inspektion eines Straßenfahrzeugs .
Technisch nur innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Aufzeichnung des Ergebnisses der technischen Inspektion eines Straßenfahrzeugs für den Betrieb geeignet .
Technisch ungeeignet für den Betrieb während der Zeit, die zur Behebung der Störung erforderlich ist, ab dem Zeitpunkt der Aufzeichnung des Ergebnisses der technischen Inspektion des Straßenfahrzeugs .