Ein Straßenfahrzeug ist technisch straßentauglich, wenn:
Als Ergebnis der technischen Überprüfung des Straßenfahrzeugs, seiner Mechanismen und Teile wurden nur Fehlfunktionen festgestellt, die die Verkehrssicherheit nicht unmittelbar gefährden .
Als Ergebnis der technischen Inspektion des Straßenfahrzeugs, seiner Mechanismen und Teile wurden keine Funktionsstörungen festgestellt .
Als Ergebnis der technischen Inspektion des Straßenfahrzeugs, seiner Mechanismen und Teile wurden keine Funktionsstörungen oder nur geringfügige Mängel festgestellt .