Außerhalb der Ortschaften, auf einer Straße mit zwei oder mehr Fahrspuren, die auf der Fahrbahn in einer Fahrtrichtung gekennzeichnet ist, fahren Sie:
Auf der rechten Fahrspur ; auf den restlichen Fahrspuren nur Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg .
Auf der rechten Fahrspur für den Verkehr ; auf den restlichen Fahrspuren für den Verkehr können Sie bei Bedarf umfahren, überholen, wenden oder . abbiegen
Auf allen Fahrspuren für Verkehr ; muss jedoch ggf. für schneller fahrende Fahrzeuge die linke äußere Fahrspur für Verkehr . geräumt werden