Bei der Verkehrsregelung an einer Kreuzung durch einen Polizeibeamten ist der Fahrzeugführer, für den diese Verpflichtung auf Weisung des Polizeibeamten entsteht, verpflichtet, das Fahrzeug anzuhalten:
Vor der Grenze der Kreuzung .
An einer Stelle, an der er die gesamte Kreuzung deutlich sehen kann .
An einer Kreuzung und so weit vom Polizisten entfernt, dass seine Sicherheit nicht gefährdet ist .