Bei eingeschränkter Sicht muss das gezogene Fahrzeug folgendes beleuchtet haben:
Die Positions- oder Abblendlichter. wenn sie nicht funktionieren, muss das Fahrzeug seitlich zur Fahrbahnmitte vorne mit der blendfreien weißen Leuchte und hinten mindestens mit einer roten Leuchte beleuchtet werden.
Die Positions- oder Abblendlichter. Wenn diese nicht funktionieren, muss das Fahrzeug seitlich zur Fahrbahnmitte hin mit einem roten Blinklicht beleuchtet werden.
Das Standlicht mit eingeschalteter Warnleuchte; bei nicht funktionierendem Standlicht kann die Warnleuchte separat verwendet werden.