Beim Ankuppeln eines Fahrzeugs in eine Fahrzeugkombination mit einem ungebremsten Anhänger und einem zulässigen Höchstgewicht des Anhängers von höchstens 750 kg gelten folgende Regeln:
Das Anhängegewicht ist nicht an die Zugfahrzeugspezifikation gebunden.
Der Anhänger muss sichtbar mit dem Schild „Sonstige Gefahr“ am Fahrzeugheck gekennzeichnet sein.
Das aktuelle Gewicht des Anhängers darf das im Fahrzeugschein Teil II und im Fahrzeugschein Teil I des Zugfahrzeugs angegebene maximal zulässige Gewicht des ungebremsten Anhängers nicht überschreiten..