Das abgeschleppte Fahrzeug muss bei eingeschränkter Sicht beleuchtet sein:
Standlicht oder Abblendlicht und bei Ausfall dieser Scheinwerfer muss das abgeschleppte Fahrzeug seitlich zur Fahrbahnmitte vor einem blendfreien Weißmondlicht und einem Rotlicht hinten beleuchtet werden .
Standlicht oder Abblendlicht und bei Ausfall dieser Scheinwerfer muss das Fahrzeug seitlich zur Fahrbahnmitte mit einem roten Intervalllicht vorn beleuchtet werden .
Standlicht zusammen mit dem mitgelieferten Warnlicht ; Bei Ausfall des Standlichts können Sie das Warnlicht selbst verwenden .