Der Fahrer einer Fahrzeugkombination, deren Gesamtlänge 7 m überschreitet, darf kein anderes Fahrzeug überholen:
Wenn er nicht über genügend Überholgeschwindigkeit verfügt, so dass dies andere Fahrzeuge durch die deutlich geringere Fahrgeschwindigkeit einschränken würde.
Wenn sein Fahrzeug nicht mindestens 50 km/h fährt.