Der Fahrer eines Fahrzeugs, das mit einer speziellen orangefarbenen Warnleuchte ausgestattet ist, darf diese Lampe nur verwenden, wenn:
Es besteht schlechte Sicht, z. B. .g. bei Regen, Dunkelheit oder Schnee, wenn die Sicherheit des Straßenverkehrs durch seine Fahrweise gefährdet werden könnte.
Immer auch dann, wenn die Sicherheit des Straßenverkehrs oder die Arbeitstätigkeit nicht gefährdet sind.
Die Sicherheit des Straßenverkehrs könnte durch seine Bewegungs- oder Arbeitstätigkeit gefährdet werden.