Der Fahrer eines Fahrzeugs, das mit einer speziellen orangefarbenen Warnleuchte ausgestattet ist, kann diese verwenden:
Nur bei schlechter Sicht e.g. bei Regen, Dunkelheit oder Schnee, wenn die Sicherheit des Straßenverkehrs durch seine Fahrweise nicht gefährdet wird.
Wenn es erforderlich ist, andere Verkehrsteilnehmer vor einer drohenden Unfallgefahr zu warnen, z. B. die Notwendigkeit, die Geschwindigkeit abrupt zu verringern oder das Fahrzeug anzuhalten.
Wenn die Sicherheit des Straßenverkehrs durch seine Bewegung oder Arbeitstätigkeit gefährdet werden könnte .