Der Fahrer eines Fahrzeugs, das zwingend mit einem tragbaren Nothalteschild Dreieck- ausgestattet ist und aufgrund einer technischen Störung auf der Straße außerhalb der Siedlung außer Gefecht gesetzt wurde, ist verpflichtet dieses Nothaltschild Dreieck- anzubringen:
Bis zum Fahrbahnrand mindestens 50 m hinter dem Fahrzeug, auf der Autobahn mindestens 100 m hinter dem Fahrzeug .
In der Mitte der Fahrbahn in einem Abstand von mindestens 50 m hinter dem Fahrzeug, auf der Autobahn mindestens 100 m hinter dem Fahrzeug .
Auf dem Dach des Fahrzeugs, von wo es von hinten gut sichtbar ist .