Der Fahrer eines Fahrzeugs bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und eines Busses kann fahren:
Auf der Straße für Autos und Autobahnen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 130 km/h .
Auf der Straße für Pkw und auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 110 km/h und auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 130 km/h .
Auf der Straße für Autos mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 110 km/h und auf der Autobahn nicht mehr als 130 km/h, mit Ausnahme des Busfahrers, der auf der Autobahn nicht mehr als 110 km/h fahren darf .