Der Fahrer eines Fahrzeugs mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 kg kann innerhalb einer Gemeinde anhalten und parken:
auch rechts oder in einem bestimmten Winkel zum Fahrbahnrand oder Halt in der zweiten Fahrzeugreihe, wenn nicht die Sicherheit und der Verkehrsfluss gefährdet.
auch rechts oder in einem bestimmten Winkel zum Fahrbahnrand. Nur Taxifahrer dürfen in der zweiten Fahrzeugreihe anhalten.
nur rechts in Fahrtrichtung und in einer Einbahnstraße rechts und links in einer rohen und parallel zur Fahrbahn verlaufenden Bordsteinkante.