Der Fahrer eines Fahrzeugs mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg darf in einer Siedlung anhalten und senkrecht oder schräg zum Fahrbahnrand stehen, wenn:
Sofern die Sicherheit und Kontinuität des Straßenverkehrs nicht gefährdet sind .
Wenn beim Parken mindestens eine Fahrspur mit einer Breite von mindestens 2 m frei bleibt .
Wenn beim Anhalten mindestens eine Fahrspur mit einer Breite von 2,5 m frei bleibt .