Der Fahrer eines kraftbetriebenen Fahrzeugs kann Warnlicht in Form einer intermittierenden Zündung des Fernlichts oder des Schaltens der Scheinwerfer von Abblend- und Fernlicht nutzen:
Beim Überholen nur außerhalb geschlossener Ortschaften, um den Fahrer des überholten Fahrzeugs zu warnen .
Nur um eine unmittelbar drohende Gefahr abzuwenden oder den Fahrer vor einem überholten Fahrzeug zu warnen .
Wenn er den Rest der Fahrer vor der Straßenkontrolle warnen will .