Der Fahrer eines Kraftfahrzeugs darf in die Schulter einfahren:
Nur zum Parken.
Wann immer er/sie möchte, außer an den mit einem Warnschild gekennzeichneten Stellen Gefährlicher Seitenstreifen.
Nur beim Stehen oder Parken, oder wenn es erforderlich ist, beim Überholen, Ausweichen, Wenden oder Wenden; muss er/sie dabei besondere Sorgfalt walten lassen.