Der Fahrer eines Lastzuges, dessen Gesamtlänge 7 m überschreitet, darf kein anderes Fahrzeug überholen:
Wenn er nicht genügend Geschwindigkeit zum Überholen hat, so dass er mit seiner deutlich geringeren Bewegungsgeschwindigkeit die restlichen fahrenden Fahrzeuge einschränken würde .
Wenn sich das von ihm gesteuerte Fahrzeug nicht mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 km/h bewegt .