Der Fahrer sollte die Kreuzung nicht betreten, wenn die Situation es ihm nicht erlaubt, an der Kreuzung und über die Kreuzung hinaus zu fahren, so dass er das Fahrzeug an der Kreuzung anhalten müsste . Dies gilt nicht:
Wenn der Grund für das Anhalten des Fahrzeugs darin besteht, dass der Fahrer an dieser Kreuzung oder in deren unmittelbarer Nähe zurücksetzt .
Wenn der Grund für das Anhalten des Fahrzeugs die Erfüllung der Verpflichtung ist, einem Fußgänger ein kontinuierliches und sicheres Überqueren der Fahrbahn entlang eines Fußgängerüberwegs zu ermöglichen oder die Pflicht, beim Linksabbiegen auszuweichen .
Wenn der Fahrer das Fahrzeug anhalten musste, weil aufgrund des starken Verkehrs auch die vor ihm fahrenden Fahrzeuge stehen blieben .