Der registrierte Besitzer/Halter eines ungebremsten Anhängers mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 kg, der in der Vergangenheit nicht im Ausland zugelassen war, hat diesen Anhänger spätestens innerhalb einer Frist von:
2 Jahre nach der ersten Anhängerzulassung und dann regelmäßig spätestens alle 2 Jahre.
6 Jahre nach der ersten Anhängerzulassung und dann regelmäßig alle 4 Jahre, spätestens.
4 Jahre nach der ersten Anhängerzulassung und dann regelmäßig alle 4 Jahre spätestens.