Die Frist für die Einreichung eines Fahrzeugs zur regulären Fahrzeugprüfung beginnt:
Abhängig vom Kilometerstand der letzten regulären technischen Prüfung.
Am Tag des Fahrzeugkaufs oder der Eigentumsübertragung an eine andere Person.
Ab dem Datum der Eintragung des Fahrzeugs in das Fahrzeugregister und dann ab dem Datum einer regulären Fahrzeugprüfung, wie in der Fahrzeugzulassungsbescheinigung vermerkt.