Die Frist für die Einreichung eines kraftbetriebenen Straßenfahrzeugs zur regelmäßigen technischen Überprüfung beträgt:
Abhängig von der Laufleistung seit der letzten, regelmäßigen technischen Inspektion .
Ab dem Kaufdatum eines Fahrzeugs oder der Übergabe eines Fahrzeugs an eine andere Person .
Ab dem Datum der Zulassung des Fahrzeugs am Zulassungsort und weiter ab dem Datum der regelmäßigen technischen Überprüfung, die im technischen Pass des Fahrzeugs eingetragen ist .