Die Frist für die Inbetriebsetzung eines Straßenkraftfahrzeugs für eine regelmäßige Verkehrs- und Betriebssicherheitsprüfung berechnet sich wie folgt:
Abhängig von der Anzahl der gefahrenen Kilometer seit der letzten regulären technischen Inspektion .
Ab Kaufdatum des Fahrzeugs oder Übergabe des Fahrzeugs an eine andere Person .
Ab dem Datum der Zulassung des Fahrzeugs an der Zulassungsstelle und weiter ab dem Datum der regelmäßigen technischen Überprüfung, eingetragen in der technischen Zulassung des Fahrzeugs .