Der Bereich, dessen Anfang durch das Straßenschild „Fußgängerzone“ und dessen Ende durch das Straßenschild „Ende der Fußgängerzone“ gekennzeichnet ist .
Das Gebiet, dessen Anfang durch das Straßenschild „Fußweg“ und das Ende durch das Straßenschild „Ende des Fußweges“ gekennzeichnet ist .
Jeder Bürgersteig, der von der Fahrbahn durch die Höhe oder aus anderen Gründen getrennt ist und den andere Verkehrsteilnehmer als Fußgänger nicht benutzen sollten .