Die Laufflächenaufstandsfläche im Betrieb muss über den gesamten Umfang und über die gesamte Laufflächenbreite ein sichtbares Laufflächenprofil mit einer Gewindetiefe aufweisen:
Für alle Fahrzeuge ab 1.0 mm.
Bei Pkw 1.5 mm und bei Lkw 2.0 mm.
Für Mopeds (Motorräder) von mindestens 1.0 mm und für Fahrzeuge aller anderen Klassen mindestens 1.6 mm.