Die Teilnehmer eines Verkehrsunfalls sind verpflichtet:
Um die Wiederherstellung des Straßenverkehrs, insbesondere des Verkehrs von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs zu ermöglichen.
Um die Zeugen des Unfalls zu gewährleisten.
Um die Abfuhr von während des Unfalls beschädigten Fahrzeugen zu ermöglichen, unabhängig davon, ob dies für die Wiederherstellung des Verkehrs erforderlich ist oder nicht.