Die wirksame Fläche des Reifenlaufstreifens im Betrieb muss über den gesamten Umfang und über die Breite des oberen Laufstreifens ein deutlich sichtbares Profilmuster mit der Tiefe der Hauptprofilrillen aufweisen:
Für alle Fahrzeuge mindestens 1,0 mm .
1,5 mm für Pkw und 2,0 mm für Lkw .
Bei Mopeds mindestens 1,0 mm und bei Fahrzeugen anderer Kategorien mindestens 1,6 mm .