Verbietet das Abbiegen nach rechts an der nächsten Kreuzung, zur Zielstraße am Verbindungspunkt oder zu einem Ort abseits der Straße .
Verbietet das Linksabbiegen an der nächsten Kreuzung, auf die Zielstraße an der Verbindungsstelle oder an einen Ort abseits der Straße .
Das Ende des Schildes "Es ist verboten an der nächsten Kreuzung rechts abzubiegen, auf die Zielstraße an deren Verbindungspunkt oder an einen Ort abseits der Straße" .