Verbietet das Linksabbiegen an der nächsten Kreuzung, auf die Zielstraße an der Verbindungsstelle oder an einen Ort abseits der Straße .
Das Ende des Schildes "Es ist verboten, an der nächsten Kreuzung, zur Zielstraße an deren Verbindungsstelle oder zu einem Ort abseits der Straße links abzubiegen" .
Verbietet das Abbiegen nach rechts an der nächsten Kreuzung, zur Zielstraße am Verbindungspunkt oder zu einem Ort abseits der Straße .